Reisebedingungen
 
 

Reisebedingungen:        
1. Abschluss des Reisevertrages/
a) Durch Ihre Buchung werden unsere Reisebedingungen verbindlich anerkannt,
und zwar für alle in der Anmeldung / Reisebestätigung genannten Teilnehmer.
b) Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen kann,
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Mit unserer schriftlichen
Reisebestätigung wird die Buchung für uns verbindlich.
c) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich grundsätzlich nach der
Leistungsbeschreibung im Katalog sowie der Reisebestätigung.
d) Sitzplatzwünsche können grundsätzlich nur unverbindlich entgegen-
genommen werden.

2. Zahlung des Reisepreises
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises, höchstens
€ 250,– Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinn
des § 651 k zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn fällig.

3. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-
gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrag und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
b) Eine Preiserhöhung kann bis zum 21. Tag vor Abreisetermin verlangt werden.
Eine Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich
nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des
Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziff. 3c)
hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Leistungsänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung
kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen.
d) Veranstalter und Reisender können von der Prospektausschreibung
abweichende Vereinbarungen treffen.
e) Verspätungen auf der Bus-Reise sind niemals auszuschließen und stellen
keinen Reisemangel dar.

5. Rücktrittsbedingungen
für Busreisen  sowie für Flug- und Schiffsreisen:
a.) Sondergruppen:
bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises                                                
ab 60 Tage vor Reisebeginn: bis zu 90 % des Reisepreises.
b.) Katalogreisen:  
Die Stornokosten betragen bis 30 Tage vor  dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn 15 % des Einzelpreises, mindestens jedoch 20,- €. 

Zu 5. Rücktrittsbedingungen
zu b.) bei Katalogreisen:
  - 29 - 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
  - 21 -15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  - 14 - 7 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  - 7 - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises 
  - bei Nichterscheinen am Abreisetag: 90 % des Reisepreises

Für Musicalprogramme bzw. Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonder-
veranstaltungen (Konzerte, Festspiele, Opern, Revuen, Sportveranstal-
tungen etc.) beinhalten, gilt die übliche Stornogebühr. Zuzüglich ist aber in
jedem Falle der volle Eintrittskartenpreis zu bezahlen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Umbuchung
Eine Änderung der Reiseanmeldung können wir bis 30 Tage vor
Reiseantritt  gegen eine Gebühr von € 20,– vornehmen.

7. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre
der Reisenden liegt (z. B. Krankheit etc.), so ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen
anzufragen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen
sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.

8. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der
Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere
Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht
mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich
begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile
aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.
Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

9. Mindestteilnehmerzahl
a) Die Mindestteilnehmerzahl der Katalogfahrten beträgt 20 vollzahlende
Personen, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

10. Gewährung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw.
einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Für die Abhilfe des Mangels hat der Reisende dem Veranstalter eine
angemessene Frist zu setzen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, falls der
Veranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des
Reisenden die sofortige Kündigung des Reisevertrages rechtfertigt.
c) Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken,
dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten
werden.
d) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises (= Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder,
falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt
anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegen-
über dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende
schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf
Herabsetzung des Reisepreises zu.
e) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder einer evtl. Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht vertreten kann.

11. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
bb) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche
Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden
auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen
Bestimmungen berufen.
c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel,
soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen
in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatz-
programme im Verlaufe der Reise. Unberührt bleiben unsere Vermittlerpflichten.
d) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis € 76.694,–
je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je
Kunde und Reise € 4.000,–. Liegt der Reisepreis über € 1.363,–, ist die
Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden
wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer
Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmög-
lichkeit und wegen Verletzung von Neben pflichten, hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne
eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nach-
träglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in
sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche
innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt,
bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

13. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht
die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Für Druckfehler kann
nicht gehaftet werden.

15. Veranstalterhinweis
Veranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes ist – wenn nicht anders
angegeben – die Firma

Reisebüro Winkelmann GmbH
Haupstr. 16 – 18
49179 Ostercappeln/Venne

Tel.: 05476 - 902000
Fax: 05476 - 90200-40

e-Mail:   info@winkelmann-reisen.de

Internet: www.winkelmann-reisen.de
   

 

 



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  Aktualisiert am: 22.02.2012 © Winkelmann Reisen • Hauptstraße 16-18 • 49179 Ostercappeln/Venne